Bei der Durchführung der Veranstaltung vor Ort richten wir uns streng nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und den behördlichen Vorgaben von Bund, Ländern und Kommunen. Zum Schutz aller Teilnehmenden und deren Gesundheit planen wir den Präsenzteil der Veranstaltung mit der 3G-Regelung. Die Teilnahme vor Ort ist demnach nur möglich, wenn eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder ein negativer Test nachgewiesen werden können. Über Änderungen dieser Regelung informieren wir bereits angemeldete Teilnehmende per E-Mail. Die Online-Teilnahme steht allen offen.
- Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind. Seit der abschließenden Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
- Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
- Als getestet gelten Personen, die ein negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) einer offiziellen Teststelle vorweisen können.